|
Partner haftet nicht
immer für Kredite
|
|
Wenn Ehepartner gemeinsam ein Darlehen
aufnehmen, können Banken hinterher nicht nach Belieben einen
der beiden heranziehen. Das belegen zwei aktuelle Urteile.
Im ersten Fall hatte eine Bausparkasse einem Ehepaar zum
Kauf eines Hauses 214 000 Euro geliehen. Als der Mann die
Raten nicht mehr zahlen konnte, verlangte das Institut einen
Teil des Geldes von der inzwischen geschiedenen Frau zurück.
Zu Unrecht, sagte das Landgericht Mainz (5 O 63/06). Das sei
ein Fall "krasser finanzieller Überforderung", weil die Frau
zur Zeit des Vertragsschlusses kein Einkommen hatte und für
ein einjähriges Kind sorgen musste. Der Sparkasse hätte klar
sein müssen, dass die Frau nur aus "emotionaler
Verbundenheit" mit unterschreibe. Zudem habe sie nicht von
dem Kredit profitiert, weil der Mann sich als
Alleineigentümer des Hauses eintragen ließ.
Aus denselben Gründen haftet eine Verkäuferin laut
Oberlandesgericht Dresden nicht für einen 10
000-Euro-Kredit, den sie mit ihrem Mann aufgenommen hatte
(12 U 1394/06). Sie verdiene lediglich 10 000 Euro im Jahr
und habe zwei minderjährige Kinder, so die Richter.
|